Hörunterstützung
Um die Bewegungsfreiheit von Sprechern und Hörern zu erhalten, erfolgt die Übertragung drahtlos zwischen einem Sender und den individuellen Empfängern der einzelnen Hörer. Hierzu kommen zwei Technologien zum Einsatz, Infrarot und Funk.
Infrarot-Übertragung endet an den Wänden eines Raumes und eignet sich daher besonders für Anwendungen, die ein hohes Maß an Privatsphäre erfordern, wie z. B. Gerichtssäle oder Konferenzräume. Sender und Empfänger müssen sich allerdings „sehen“, da es sonst zu Abschattungen und Abriss der Verbindung kommen kann. Unter Umständen müssen daher je nach den örtlichen Gegebenheiten bzw. der Anwendungen mehrere Sender installiert werden.
Für die Funkübertragung stellen Wände hingegen kein Hindernis dar. Daher sind solche Anlagen in der Regel auch genehmigungspflichtig. Sie sind aber überall dort im Vorteil, wo man sich frei auch ausserhalb eines Raumes oder fest umgrenzten Bereichs bewegen können muss. Personenführungsanlagen in Unternehmen, Museen, etc. sind hierfür ein klassisches Beispiel.
Egal, ob die Gegebenheiten nun für Infrarot- oder Funkübertragung sprechen: Für jeden Fall bietet LISTEN Technologies Hi-End Empfänger, die nicht nur den Anschluss von Ohrhörern, sondern gleichzeitig auch den Anschluss einer kleinen, um den Hals getragenen Induktionsschleife ermöglichen. Wie bei einem fest installierten Induktionsschleifensystem können somit Träger von Hörhilfen mit T-Spule sowie Normalhörende denselben Empfänger simultan benutzen. Eine vollumfängliche Software erleichtert dem Betreiber die Programmierung und Verwaltung der einzelnen Empfänger.